Service für
Unternehmen

Wussten Sie, dass die 1949 eingeführte sogenannte Kaffeesteuer,
welche von Importeuren und Röstern abgeführt werden muss,
auch auf alle Produkte die Kaffee enthalten, wie bspw. Süßwaren,
abgeführt werden muss? Bitte auch beim innereuropäischen
Handel darauf achten, dies gilt auch in Belgien, Dänemark,
Litauen, Norwegen und der Schweiz.
Langjährige Erfahrungen und individuelle Beratung für:
Steuerberatung

Rat und Auskunft in allen
Steuerangelegenheiten
Existenzgründungsberatung
Rechtsformwahl und< Rechtsformwechsel

Betriebswirtschaftliche Beratung
Unternehmensnachfolgeberatung

Steuerliche Prüfungen

Prüfung nach Makler-
und Bauträgerverordnung
Teilnahme an Betriebsprüfungen
Teilnahme an
Sozialversicherungsprüfungen
(SV-Prüfungen) für Service Lohn
Prüfung sämtlicher Steuerbescheide

Steuererklärungen
Betrieblich

Umsatzsteuererklärungen
Gewerbesteuererklärungen
Körperschaftsteuererklärungen
Alle erforderlichen Anlagen und Zusatzsteuererklärungen

Privat

Einkommensteuererklärungen
Lohnsteuerermäßigungsanträge
Vermögensanalyse und Planung
Erbschaftssteuererklärungen
Schenkungsteuererklärungen

Rechnungswesen

Buchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen Baulohn
Jahresabschluss
Controlling
Vorjahres- und Betriebsvergleiche

Eike Schüler – für Ihren Jahresabschluss.

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+49 81 82 6 - 32
Mail
schueler@stb-skerat.de

Nancy Biedermann – Ihre Lohnexpertin.

Tel.
+49 391 81 82 6 - 44
Mail
biedermann@stb-skerat.de